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   BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 518/88   

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https://dejure.org/1989,21049
BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 518/88 (https://dejure.org/1989,21049)
BAG, Entscheidung vom 13.09.1989 - 7 AZR 518/88 (https://dejure.org/1989,21049)
BAG, Entscheidung vom 13. September 1989 - 7 AZR 518/88 (https://dejure.org/1989,21049)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 518/88
    Die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 ( BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) gelten entsprechend auch dann, wenn - wie hier - um die Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses gestritten wird ( BAG Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 518/88
    Die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 ( BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) gelten entsprechend auch dann, wenn - wie hier - um die Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses gestritten wird ( BAG Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 518/88
    Wie der Senat bereits im zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - ausgesprochen hat, bedarf es zur Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages außer einem sachlichen Grund für die Befristung nicht noch zusätzlich einer besonderen sachlichen Rechtfertigung auch der gewählten Dauer der Befristung.
  • BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86

    Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 518/88
    Das Landesarbeitsgericht hat die Unanwendbarkeit des Art. 1 § 1 BeschFG 1985 unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 25. September 1987 ( BAGE 56, 155 = AP Nr. 1 zu § 1 BeschFG 1985) wie folgt begründet: Bei der gesetzlichen Befristungsregelung des Art. 1 § 1 BeschFG 1985 handele es sich um eine einseitig zwingende gesetzliche Vorschrift mit der Folge, daß sich das beklagte Land zur Rechtfertigung der umstrittenen Vertragsbefristung nicht auf das Beschäftigungsförderungsgesetz berufen könne.
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 518/88
    Bei untypischen Willenserklärungen kann das Revisionsgericht eine vom Landesarbeitsgericht unterlassene Auslegung jedenfalls dann selbst vornehmen, wenn es sich um die Auslegung einer Vertragsurkunde handelt und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG Urteile vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB, zu 2 der Gründe und vom 26. März 1986, BAGE 51, 319, 327 = AP Nr. 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 3 b der Gründe).
  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 192/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung und "Dauervertretung" bzw. "Daueraushilfe"

    Auszug aus BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 518/88
    Ebenso wie in Vertretungsfällen (vgl. BAG Urteil vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 192/83 - AP Nr. 87 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter II 2 der Gründe) ist der Arbeitgeber aus kündigungsschutzrechtlichen Gründen jedoch nicht dazu verpflichtet, für den gesamten Zeitraum, in dem beurlaubungsbedingt Haushaltsmittel vorübergehend frei werden, Lehrkräfte befristet einzustellen.
  • BGH, 01.02.1962 - VII ZR 213/60

    Bindung des Berufungsgerichts hinsichtlich nicht angegriffener Rechnungsposten

    Auszug aus BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 518/88
    Einen Verstoß gegen diese Vorschrift hat das Revisionsgericht auch ohne Rüge bei einer zulässigen Revision von Amts wegen zu berücksichtigen ( BGHZ 36, 316, 319 ).
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 376/85

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen

    Auszug aus BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 518/88
    Diese haushaltsrechtliche Entscheidung ist dazu geeignet, die Befristung des Arbeitsverhältnisses mit der Klägerin sachlich zu rechtfertigen (vgl. Urteil des Senats vom 27. Februar 1987 ( BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 09.03.1972 - 5 AZR 246/71

    Vertragsstrafe - Fristgemäße Kündigung - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 518/88
    Bei untypischen Willenserklärungen kann das Revisionsgericht eine vom Landesarbeitsgericht unterlassene Auslegung jedenfalls dann selbst vornehmen, wenn es sich um die Auslegung einer Vertragsurkunde handelt und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG Urteile vom 9. März 1972 - 5 AZR 246/71 - AP Nr. 12 zu § 622 BGB, zu 2 der Gründe und vom 26. März 1986, BAGE 51, 319, 327 = AP Nr. 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 3 b der Gründe).
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